Mobbing - Interventionskette

Leben

Auf der Schulkonferenz am 19.11.2012 wurde die
Interventionskette beim Auftreten von Mobbing
in Schulklassen der Jungmannschule Eckernförde beschlossen.
Einen kurz gefassten Überblick über die Interventionskette in PDF-Form finden Sie hier.

Die Interventionskette ist eine Richtschnur und stellt eine Empfehlung für die Intervention beim Auftreten von Mobbing in Schulklassen dar. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sollen sich bei der Feststellung von Mobbing in ihrer Klasse an ihre Klassenlehrkraft oder eine andere Person ihres Vertrauens wenden (z.B.   Fachlehrkraft, Verbindungslehrer, Beratungslehrer, Elternvertreter, Schulsozialarbeiter).

1. Da die Klassenleitung in der Regel die einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie die Situation in der Klasse am besten kennt,  ist sie für die Steuerung und die weitere Intervention beim Auftreten von Mobbing zuständig.

2. Wenn die Klassenlehrkraft Kenntnis über Mobbing erhält, ist die Schulleitung zu informieren. Außerdem wird die Beratungslehrkraft sowie der Schulsozialarbeiter informiert.

3. Darauffolgend wird ein erstes Gespräch mit dem oder der von Mobbing betroffenen Schüler bzw. Schülerin geführt.
Dieses Gespräch soll in der Regel von der Beratungslehrkraft oder dem Schulsozialarbeiter geführt werden. Das Gespräch dient dazu, eine Bestandsaufnahme über die Form, die Dauer und den Umfang der Angriffe gegenüber dem oder der Betroffenen zu machen. Geklärt wird außerdem, welche Personen  am Mobbingvorfall beteiligt sind.
Zentrale Funktion des ersten Gesprächs hat auch der Schutz und die Stärkung des oder der von Mobbing Betroffenen.
Spätestens an dieser Stelle wird ein Gespräch mit den Eltern des betroffenen Schülers oder Schülerin geführt, möglichst jedoch früher.

4. Kurzfristig wird für die Lehrkräfte der betroffenen Klasse eine Pausenkonferenz einberufen.
Diese dient der gegenseitigen Information und der Bestandsaufnahme. Es wird geklärt was den einzelnen Lehrkräften im Unterricht bisher aufgefallen ist und wie auf feindselige Verhaltensweisen gegenüber einem Mitschüler oder einer Mitschülerin in Zukunft reagiert wird.
Außerdem können Interventionsmethoden besprochen und abgestimmt werden.
Die Schulleitung wird über Beschlüsse der Konferenz in Kenntnis gesetzt.

In schwierigen oder massiven Mobbingsituationen besteht die Möglichkeit, dass zur weiteren Fallberatung ein Beratungsteam hinzugezogen wird. Dieses setzt sich aus Lehrkräften, dem Schulsozialarbeiter sowie Elternvertretern des Arbeitskreises gegen Mobbing der Jungmannschule zusammen.
Das Beratungsteam gibt dann für die weitere Vorgehensweise zur Beendigung des Mobbingvorfalls  Handlungsempfehlungen oder vermittelt an weitere zuständige außerschulische Institutionen und Einrichtungen.

5. Zur Intervention werden insbesondere zwei Ansätze empfohlen:
Der „No Blame Approach“ (Ansatz ohne Schuldzuweisung) ist insbesondere für jüngere Jahrgänge zur Intervention geeignet. Der Ansatz zielt darauf, Lösungen für den gemobbten/die gemobbte Schülerin zu finden. Vorrangig ist der Schutz des oder der von Mobbing betroffenen Schülers bzw. Schülerin. Damit sich dieser oder diese wieder wohl im Unterricht, in der Pause und auf dem Weg in die Schule fühlt, ist die Hilfe der Mitschüler/-innen wichtig. Beim „No Blame Approach“  steht also nicht die Untersuchung der Vorfälle und deren Ursachen im Vordergrund, sondern die Beendigung des Mobbings.

Als weiterer Interventionsansatz wird die Farsta-Methode empfohlen. In akuten Mobbingfällen stellt sie eine offensive Handlungsstrategie dar. Für den Einsatz der Methode müssen die Hintergründe des Mobbingvorfalls genau recherchiert und möglichst auch dokumentiert nachweisbar sein. Nach einem Gespräch mit dem oder der von Mobbing betroffenen Schülers bzw. Schülerin, werden die Täter/innen aus dem Unterricht geholt, getrennt voneinander nach Einzelheiten befragt und mit ihrem Verhalten konfrontiert.
Ziel der Gespräche ist nicht die Bestrafung der Täter, sondern vielmehr der Versuch, diese zu einer Verhaltensänderung zu gewinnen und hierdurch die Situation des betroffenen Schülers oder Schülerin zu verbessern.
Den Tätern werden dabei jedoch auch mögliche schul- und zivilrechtliche Konsequenzen ihres Verhaltens aufgezeigt.

Im gesamten Hilfskonzept sind klare und verbindliche Absprachen mit den von Mobbing betroffenen Schüler/innen wichtig.

 

 

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